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Tarifvertragsrecht – Durchführung eines Haustarifvertrags

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2021 entschieden, dass eine Gewerkschaft den Anspruch habe, dass ein Haustarifvertragsrecht vom Arbeitgeber durchgeführt werde (4 AZR 403/20).

Dogmatik: Insoweit begründe sich zugunsten der Gewerkschaft ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Durchführung des (Haus-)Tarifvertrags.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Tarifvertragsrecht ist u.a. geprägt von dem Grundsatz der Durchführungsverpflichtung; konkret: Auch hier gilt, dass Verträge einzuhalten und durchgeführt werden müssen („pacta sunt servanda“)! Alles andere wäre auch widersprüchlich, wenn sich die (Tarif-)Vertragsparteien nicht an das Verhandlungsergebnis halten müssten!      

Von | 2021-10-14T18:02:28+02:00 14. Oktober 2021|Arbeitsrecht|