Grundsatz: Mit Urteil vom 07. Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag deswegen unwirksam sein kann, wenn er unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen ist (6 AZR 75/18).

 

Praxishinweis: Sollte ein Beschäftigter der Ansicht sein, dass er „unter Zwang“ zu einem Aufhebungsvertrag „gezwungen“ worden ist, dann soll er sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden!