Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Oktober 2021 entschieden, dass im Fall einer Quarantäneanordnung wegen Covid während des Urlaubs nur dann der Arbeitgeber zur Nachgewährung des Urlaubs verpflichtet sei, wenn der Mitarbeiter den Nachweis erbringt, dass er an Covid erkankt ist (7 Sa 857/21).

Rechtswirkung: Andernfalls sei der Arbeitgeber nicht zur Nachgewährung von Urlaub verpflichtet. Im Übrigen genüge nicht der alleinige behördliche Bescheid, dass Quarantäne angeordnet worden sei.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Damit der Arbeitgeber für die Zeit der Quarantäne Urlaub nachzugewähren hat, muss der Mitarbeiter (der in Quarantäne ging) den Nachweis erbringen, dass er auch tatsächlich an Covid 19 erkrankt ist. Andernfalls entspricht es der mittlerweile gängigen Rechtsprechung, dass Quarantänezeiten nicht zu einer Nachgewährung von Urlaubstagen führt, wenn der Mitarbeiter während seines Urlaubs in Quarantäne gegangen ist.