Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden, dass bei einer rechtswidrig ausgesprochenen Kündigung der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaub behalte (C-762/18).

Reichweite: Der Anspruch umfasse entweder den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder einer monetären Abgeltung für den Fall der folgenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn die Kündigung rechtswidrig ist, besteht weiterhin das Arbeitsverhältnis. Damit besteht auch der Urlaubsanspruch weiter, weshalb es nur überzeugend ist, dass der Arbeitnehmer sein Recht auf Urlaub behält! Es verwundert doch sehr, bei der zugrundeliegenden Dogmatik, dass sich der Europäische Gerichtshof dieser Sache annehmen musste…