Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. September 2020 entschieden, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten zu der Frage nach der Verjährung von Urlaubsansprüchen (9 AZR 266/20).
Begründung: Es bedürfe einer Klärung.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Urlaubsrecht ist sehr stark europäisch geprägt. Insoweit bedarf es einer allgemeinen Klärung zu der Frage, ob Ansprüche verjähren können oder nicht. Mit Spannung bleibt die Beantwortung dieser Frage abzuwarten…