Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20. Mai 2021 entschieden, dass ein außergerichtlicher Vergleich nicht den Mindestlohn unterschreiten dürfe (21 Sa 638/20).

Dogmatik: Die Vorschrift des § 3 S. 1 MiLoG greife auch bei außergerichtlichen Vergleichen; auch bei solchen Vergleichen, durch die ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Entgeltanspruchs beigelegt werden sollen. (sog. Tatsachenvergleiche).

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Mindestlohngesetz soll grundsätzlich gewahrt werden. In diesem Kontext steht auch die Vorschrift des § 3 MiLoG. Ein außergerichtlicher Vergleich darf kein Hebel sein, um diesen Schutz auszuhebeln!