Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30. Juni 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber keine Entschädigung für die Lohnfortzahlung erhalte, die er einem Mitarbeiter für die Zeit seiner Corona-Quarantäne gezahlt habe (9 K 67/21).

Dogmatik: Das Infektionsschutzgesetz gäbe dies nicht her.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Bereits andere Entscheidungen sind entsprechend beschieden worden, begründet dies das Infektionsschutzgesetz nicht.