Grundsatz: Mit Urteil vom 17. April 2019 hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass sich ein Vergütungsanspruch jedenfalls dann nicht für Betriebsratsmitglieder begründet, wenn sich die höhere Eingruppierung weder durch eine betriebsübliche noch persönlichen Entwicklung rechtfertigt (7 Sa 1065/18).

 

Praxishinweis: Diese Rechtsprechung ist überzeugend, steht eine anderslautende Behandlung im Widerspruch zu dem Begünstigungsverbot (§ 78 S. 2 BetrVG), dem die Betriebsratsmitglieder unterliegen.