Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. Juni 2018 (Az.: 2 AZR 436/17) entschieden, dass die Zuweisung zu einem anderen Arbeitsplatz, auch wenn die Weisung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen steht, rechtmäßig sein kann, wenn die Weisung folgender Prüfung standhält:

  1. Die Weisung entspricht billigem Ermessen;
  2. Bloß geringfügiger oder kurzzeitiger Verstoß;
  3. Kein nachhaltiger Schaden.