Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 22. Juni 2021 entschieden, dass das Gendersternchen bei Stellenausschreibungen nicht diskriminierend sei (3 Sa 37 öD/21).
Begründung: Das Gendersternchen diskriminiere mehrgeschlechtliche Menschen nicht.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Niemand soll – aufgrund des Geschlechts – diskriminiert werden. Diesen Grundsatz gilt es zu wahren! Allerdings muss auch eine Form der Anrede möglich sein, dafür ist u.a. das * als Schriftzeichen gewählt worden. Dies stellt an sich keine Diskriminierung dar, sodass die Entscheidung überzeugend ist.