Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 12. März 2021 entschieden, dass eine Kündigung wegen Krankheit im Kleinbetrieb kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot i.S.d. § 612a BGB sei (2 Sa 1390/20).

Maßregelungsverbot: Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässigerweise seine Rechte ausübt (§ 612a BGB).

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! In einem Rechtsstaat ist es nur logisch, dass man nicht dafür „bestraft“ werden darf, nur weil man seine Rechte gewahrt wissen will. Allerdings gibt es davon freilich auch Ausnahmen. Eine Kündigung wegen Krankheit ist per se kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot, sondern ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Daran ändert sich auch nichts, nur weil es sich um einen Kleibetrieb i.S.d. § 23 KSchG handelt. Auch dort müssen die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot dargelegt und bewiesen und nicht einfach nur behauptet werden.