Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Urlaubsrecht – Urlaubsabgeltung und Mindestlohn

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11. Dezember 2019 entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht mindestens mit dem Mindestlohn abzugelten sei (7 Sa 161/19).

Rechtswirkung: Die Abgeltung des Urlaubs könne auch unter dem Mindestlohn erfolgen.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Mindestlohn bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die Urlaubsabgeltung, die sich auf die „Urlaubsstunden“ bezieht, in denen aber tatsächlich nicht gearbeitet wird, kann damit nicht erfasst sein!

Von | 2020-07-09T14:47:18+02:00 9. Juli 2020|Arbeitsrecht|